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Bautrocknung Obermeier - Wasserschadenbeseitigung

Erfahren Sie mehr über das Unternehmen Bautrocknung Obermeier - Wasserschadenbeseitigung in Hallbergmoos. Das Unternehmen ist auf Wasserschadensanierung spezialisiert und bietet verschiedene Verfahren zur Trocknung von Dämmungen.

Fichtenweg 3, 85399 Hallbergmoos

Das Unternehmen Bautrocknung Obermeier - Wasserschadenbeseitigung in Hallbergmoos ist auf Wasserschadensanierung spezialisiert. Sie bieten verschiedene Verfahren zur Trocknung von Dämmungen an. Wasser kann relativ einfach aus Wand- und Bodenoberflächen entzogen werden mittels Kondensationstrocknern. Ist jedoch Wasser über die Randfugen in die Dämmung unter dem Estrich eingedrungen, so wird die Schadenbeseitigung in der Regel etwas aufwändiger. Eine sogenannte Dämmschichttrocknung muss erfolgen. Erfolgt sie nicht, kann die Feuchtigkeit unter Umständen bis zu 15 Jahren in der Dämmung und auf der Bodenplatte stehen. Schimmelpilzbefall und modriger Geruch, sowie Verlust der Dämmfähigkeit sind die Folge. Um diesem vorzubeugen, werden moderne Dämmschichttrocknungsaggregate immer mit Schalldämpfer betrieben, um den Geräuschpegel so niedrig wie möglich zu halten. Das Unternehmen Bautrocknung Obermeier - Wasserschadenbeseitigung bietet zur schnellen Dämmschichttrocknung und Hohlraumtrocknung ihr Kernbohrverfahren an. Mittels Kernbohrung wird ein Loch in den Estrich gebohrt und trockene und erwärmte Luft in die nassen Schichten geleitet. Diese Methode ermöglicht die schnellste Trocknung und wird auch als Überdruckverfahren bezeichnet. Ein weiteres Verfahren zur Trocknung von Dämmungen ist das Unterdruck-, Vakuum bzw. Saugverfahren. Hier wird mittels eines Seitenkanalverdichters und der Hilfe eines zwischengeschalteten Wasserabscheiders das Wasser aus der Dämmung gezogen. Ist die Fugenkreuz-Trocknung nicht möglich, erfolgt die Trocknung bei fugenlos verlegten Parkett-, Stein- oder Marmorbelägen durch das Anbringen von Spezialdüsen auf der freigelegten Bewegungsfuge oder in den Randstreifen. Nach Abdichtung aller Randfugen, mit Ausnahme der Randfugen der gegenüberliegenden Seite, entsteht auch hier ein kontinuierlicher Austrocknungskreislauf. Hochwertige Oberbeläge werden erhalten und es ist kein Auslagern der Möbel notwendig. Bei dieser Methode ist gegebenenfalls mit einer längeren Trocknungszeit zu rechnen. Zur Erhaltung von Oberbelägen wie z.B. Fliesen oder anderen Hartbelägen mit Verfugung werden die Öffnungen mit Spezialbohrern in das Fugenkreuz des Oberbelages eingebracht. Mittels Mikrodüsen wird die Trockenluft durch das Fugenkreuz in die Dämmung eingeflutet. Das Fugenkreuz-Verfahren ermöglicht die weitere Nutzung der betroffenen Räume, jedoch ist hier gegebenenfalls mit einer längeren Trocknungszeit zu rechnen. Eine weitere immer häufiger angewandte Möglichkeit der Dämmschichttrocknung bietet das sogenannte Unterflurverfahren. Bei diesem Verfahren wird die Anbohrung der Dämmung durch die darunterliegende Betondecke vorgenommen. Dieses Verfahren lässt sich jedoch nur anwenden, wenn die darunter liegenden Räume zur Verfügung stehen. Eine Trocknung ist hier ausschließlich im Vakuumverfahren möglich. Der Oberbelag der betroffenen Räume wird also nicht beschädigt, lediglich die Randfuge wird geöffnet. So ist die weitere Nutzbarkeit der betroffenen Räumlichkeiten sichergestellt und es gibt meist keine Einschränkungen auf die Wohnqualität. Die am häufigsten angewandte Methode zur Dämmschichttrocknung ist die Trocknung über Kernlochbohrungen im Unterdruck-, Vakuumverfahren. Diese Methode wird von Bautrocknung Obermeier - Wasserschadenbeseitigung standardmäßig und für ca. 90% der Fälle angewendet. In einigen Fällen ist diese Methode bereits zwingend vorgeschrieben, wie z.B. bei Schimmelbefall, Mineralwolle-Dämmung und in besonders sensiblen Räumlichkeiten, wie z.B. Kindergärten oder Arztpraxen. Aufgrund der seit Jahren rasant steigenden Sensibilisierung gegen Allergien, krebserregende Mikrofasern, Stäube, Asbest, Milben sowie der Schimmel- und ­Bakterienproblematik ist das Unterdruck-Verfahren nicht nur zu präferieren, sondern in einigen Fällen, zum Beispiel wenn Schimmel entstanden ist oder Mineralwolle als Dämmmaterial verwendet wurde, entsprechend §20 GefStoffV zwingend erforderlich.

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